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   VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15 (https://dejure.org/2016,3639)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2016 - 69-IV-15 (https://dejure.org/2016,3639)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2016 - 69-IV-15 (https://dejure.org/2016,3639)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist nur verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Kommt es nämlich der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, so gilt dies erst recht, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 unter Verweis auf Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144 f.]).

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt damit fern (vgl. für die umgekehrte Konstellation des Abweichens von der erstinstanzlichen Entscheidung SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 19. August 2010, NJW 2010, 3089 [3091]; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008, NZA-RR 2009, 37; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Kommt es nämlich der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, so gilt dies erst recht, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 unter Verweis auf Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist nur verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist nur verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt damit fern (vgl. für die umgekehrte Konstellation des Abweichens von der erstinstanzlichen Entscheidung SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 19. August 2010, NJW 2010, 3089 [3091]; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008, NZA-RR 2009, 37; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Die Beteiligten müssen zudem die Gelegenheit erhalten, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern; insbesondere müssen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09; Beschluss vom 29. Mai 1991, BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

  • BVerfG, 20.09.2012 - 1 BvR 1633/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - unzureichende

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Der Beschwerdeführer ist daher gehalten vorzutragen, warum die prozessuale Vorgehensweise des Gerichts durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen ist und damit offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dadurch begründet sein, dass ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; st. Rspr.).
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